Gemäß Satzung § 7 Nr. 5 verpflichtet sich jedes Mitglied, an den festgesetzten Arbeitseinsätzen mit einer bestimmten Anzahl an Stunden zur Pflege und Erhalt der Anlage teilzunehmen.
Gemäß Satzung § 7 Nr. 5 verpflichtet sich jedes Mitglied, an den festgesetzten Arbeitseinsätzen mit einer bestimmten Anzahl an Stunden zur Pflege und Erhalt der Anlage teilzunehmen.