Urlaub in Europa: Einreisebestimmungen für Hunde.

Der lang ersehnte Urlaub steht vor der Tür, bei dem der Hund nicht fehlen darf. Führt die Reise jedoch in ein anderes EU-Land, gelten Einreisebestimmungen für den Vierbeiner. Überprüfen Sie am besten im Vorfeld, ob die folgenden Anforderungen gewährleistet sind.

Damit Ihnen und Ihrem Hund im Urlaub keine Schwierigkeiten drohen, sollten Sie sich gründlich über die länderspezifischen Einreisebestimmungen informieren. Einige Regeln gelten übergreifend für alle EU-Staaten, andere können von Land zu Land unterschiedlich sein.

Wichtig für den Urlaub: Ist Ihr Hund gechippt?
Die Einreisebestimmungen in andere EU-Mitgliedsstaaten betreffen alle Hunde, die älter als drei Monate sind. Seit 2012 ist zudem verpflichtend, dass der Vierbeiner mit einem Chip markiert ist. Eine Tätowierung, wie sie bis 2011 noch akzeptiert wurde, reicht nicht mehr aus. Egal, ob Sie mit dem Schiff, dem Flugzeug, Ihrem Auto oder der Bahn reisen: Für alle Fortbewegungsmittel gelten die gleichen Regelungen bezüglich Ihres Hundes und beziehen sich auf den privaten Reiseverkehr.

Bloß nicht den EU-Heimtierausweis vergessen.
Zu den Einreisebestimmungen zählt außerdem, dass Sie stets den EU-Heimtierausweis Ihres Vierbeiners bei sich tragen müssen. In ihm ist unter anderem vermerkt, dass Ihr Hund eine Tollwutimpfung erhalten hat, die eine Voraussetzung ist, wenn Sie gemeinsam in ein anderes Land reisen wollen. Allerdings darf der Hund erst reisen, wenn die notwendige Impfung mindestens 21 Tage zurückliegt. Der Ausweis wird von Ihrem Tierarzt ausgehändigt, dessen Adresse darin zusätzlich vermerkt sein muss. Seit dem 29. Dezember 2014 wird ein neuer EU-Heimtierausweis verteilt. Sind Sie noch im Besitz des Vorgängers, müssen Sie ihn aber nicht erneuern.

Sonderregeln der Einreisebestimmungen.
Grundsätzlich dürfen Sie nur mit maximal fünf Tieren verreisen. Mehr Hunde dürfen nur in Ausnahmefällen wie Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen über die Grenze gebracht werden und benötigen dafür einen schriftlichen Nachweis. Ist Ihr Vierbeiner sowohl gechippt als auch geimpft, und haben Sie den EU-Heimtierausweis verstaut, steht Ihrem gemeinsamen Urlaub prinzipiell nichts mehr im Wege. Bedenken Sie jedoch, dass jedes EU-Land Sonderregeln hinsichtlich der Einreisebestimmungen festlegen kann. Diese sollten Sie noch vor der Buchung in Erfahrung bringen.

(Quelle: einfachtierisch.de)

 
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