Sitzungen des Gesamtvorstandes werden durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, einberufen.
Der Gesamtvorstand ist für die Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch das Gesetz oder die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.
Von allen Versammlungen und Sitzungen sind Protokolle anzufertigen und vom Sitzungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen.
Wenn die Vorstandssitzung als „öffentlich“ bezeichnet ist, steht es dem Vereinsmitglied zu, an der Online Sitzung teilzunehmen.
Eine Anmeldung über info@vfhwi.de unter Angabe des Namens, der Telefonnummer und der Mailadresse des Mitglieds ist erforderlich.
Die Anmeldung muss spätestens 24 Stunden vor Beginn der öffentlichen Vorstandssitzung eingegangen sein.
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