Prüfungen
Der VfH bietet die Möglichkeit die Begleithundeprüfung abzulegen.
Für die Hundeführer/innen die eine Prüfung ablegen möchten gilt folgendes:
- Mindestalter des Hundes 15 Monate.
- Jede/r Hundeführer/in der/die das 1. Mal eine Begleithundeprüfung ablegen möchte, muss einmalig einen theoretischen Sachkundenachweis erfolgreich erbringen. Dieser wird unmittelbar vor der eigentlichen BH Prüfung abgelegt. Bei jeder weiteren BH-Prüfung ist dies nicht mehr nötig.
- Die Begleithundeprüfung besteht im Wesentlichen aus einem Wesenstest, einer praktischen Übung auf dem Übungsplatz: und einer Prüfung im Verkehr außerhalb des Übungsgeländes.
- Der Wesenstest wird üblicherweise bei der Identifizierung durch den Prüfer anhand der Tätowier-Nummer oder Chipnummer durchgeführt. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zu zeigen.
- Die praktische Prüfung auf dem Übungsplatz besteht aus Leinenführigkeit und Freifolge mit Tempowechsel, Richtungswechsel und das Gehen durch eine Gruppe , Sitz aus der Bewegung mit anschließenden wieder abholen, Platz aus der Bewegung mit anschließenden heranrufen und dem Abliegen unter Ablenkung.
- Bei der praktische Prüfung außerhalb des Übungsgeländes muss der Hund beweisen, dass ihn andere Hunde, Jogger, Fahrradfahrer, Autos usw. nicht ablenken
- Eine bestandene Begleithundeprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme des Hundes im Turniersport wie Agility, THS, Obedience, BGH1-3, IPO, Fährtenhund