Prüfungen

Der VfH bietet die Möglichkeit die Begleithundeprüfung abzulegen.

Für die Hundeführer/innen die eine Prüfung ablegen möchten gilt folgendes:

  • Mindestalter des Hundes 15 Monate.
  • Jede/r Hundeführer/in der/die das 1. Mal eine Begleithundeprüfung ablegen möchte, muss einmalig einen theoretischen Sachkundenachweis erfolgreich erbringen. Dieser wird unmittelbar vor der eigentlichen BH Prüfung abgelegt. Bei jeder weiteren BH-Prüfung ist dies nicht mehr nötig.
  • Die Begleithundeprüfung besteht im Wesentlichen aus einem Wesenstest, einer  praktischen  Übung auf dem Übungsplatz: und einer Prüfung im Verkehr außerhalb des Übungsgeländes.
  • Der Wesenstest wird üblicherweise bei der Identifizierung durch den Prüfer anhand der Tätowier-Nummer oder Chipnummer durchgeführt. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zu zeigen.
  • Die praktische Prüfung auf dem Übungsplatz besteht aus Leinenführigkeit und Freifolge mit Tempowechsel, Richtungswechsel und das Gehen durch eine Gruppe , Sitz aus der Bewegung mit anschließenden wieder abholen, Platz aus der Bewegung mit anschließenden heranrufen und dem Abliegen unter Ablenkung.
  • Bei der praktische Prüfung außerhalb des Übungsgeländes  muss der Hund beweisen,  dass ihn andere Hunde, Jogger, Fahrradfahrer, Autos usw. nicht ablenken
  • Eine bestandene Begleithundeprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme des Hundes im Turniersport wie Agility, THS, Obedience, BGH1-3, IPO, Fährtenhund
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